Verein gründen

Hier findest du nützliche Informationen für die Gründung eines Vereins.

Warum ist es sinnvoll einen Verein zu gründen?

Je mehr Personen ein gemeinsames Ziel verfolgen und je mehr Entscheidungen sie gemeinsam treffen müssen, desto höher ist der Regelungsbedarf. Die Rechtsform eines Vereins ist speziell auf nichtwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Ein Verein gibt bei Spendern und Behörden mehr Glaubwürdigkeit, da ein gemeinsames Anliegen in einer seriösen Struktur gemeinsam erreicht werden will.

Aus wie vielen Personen muss ein Verein mindestens bestehen?

Theoretisch können zwei Personen einen Verein gründen. Besser sind aber drei Personen, da erst drei eine wirkliche Gruppe bilden und ein Teil der Rechtslehre der Meinung ist, zwei Personen seien zu wenig.

Was braucht es für die Gründung eines Vereins?

Ein Verein ist einfach zu gründen. Zuerst braucht es eine Gründungsversammlung. Dabei werden die Statuten verfasst und Organe wie z.B. die Rechnungsprüfung, Buchhaltung oder die Mitgliederverwaltung gewählt. Mindestens der Vorstand muss gewählt werden, damit der Verein handlungsfähig wird. Der Vorstand hat die Pflicht, die Vereinsgeschäfte zu führen und den Verein gegen aussen zu vertreten.

Das Gründungsprotokoll gibt Auskunft über den Gründungsakt (den Beschluss, gemeinsam einen Verein zu gründen) und über die anwesenden Personen. Die Gründungsmitglieder erklären sich an dieser Versammlung mit den Statuten einverstanden. Zuletzt wird das Gründungsprotokoll von der protokollführenden Person unterzeichnet. Als sogenannte juristische Person kann der Verein nun in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verpflichtungen eingehen.

Die Statuten

Ob Tennisclub, Kinderkrippe oder Kleingartenverein – die schriftlich verfassten Statuten beschreiben, wie sich der Verein finanziert, organisiert und welche Aufgaben er übernimmt. Sie bilden neben dem Gesetz den rechtlichen Rahmen für die Mitglieder und den Vorstand. In den Statuten sollte Folgendes geregelt sein:

- Name und Sitz
- Zweck
- Mitglieder
- Organisation
- Haftung
- Mittel
- Auflösung

Name und Sitz
Damit der Verein sich von anderen Vereinen unterscheiden kann, braucht er einen Namen. Der Name kann völlig frei gewählt werden, solange er nicht irreführend ist. Der Sitz liegt immer in einer politischen Gemeinde und ist der Ort, an dem der Verein rechtlich belangt werden kann. Der Sitz kann frei gewählt werden.

Zweck
Der Verein darf keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Er muss einen ideellen Zweck haben und ein soziales, kulturelles, politisches, sportliches oder anderes, nicht wirtschaftliches Anliegen verfolgen. Die Zweckbestimmungen sollten möglichst genau und klar verständlich formuliert werden und erklären, was genau der Verein erreichen will.

Mitglieder
Die Statuten beschreiben die unterschiedlichen Mitglieder-Kategorien und enthalten Bestimmungen darüber, wie Mitglieder aufgenommen und ausgeschlossen werden. Sie beschreiben, wer Mitglied des Vereins werden kann und welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben.

Organisation
Die Organisation und die Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung, des Vorstandes und allfälligen anderen Organen wie z.B. Arbeitsgruppen oder Kommissionen müssen geregelt sein. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder kann frei gewählt werden. Ebenso deren Aufgaben. Wenn der Vorstand sich selber "konstituiert", bedeutet das, er verteilt seine Ämter selber.

Haftung
Wenn es die Statuten nicht anders bestimmen, haftet nur das Vereinsvermögen für die Verpflichtungen des Vereins. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Mittel
Die Statuten enthalten Bestimmungen zu den Mitteln, mit welchen sich der Verein finanziert. Zum Beispiel zu Mitgliederbeiträgen und deren Höhe, zu Spenden, Subventionen usw. Will der Verein die Mitgliederbeiträge erheben, so muss dies in den Statuten festgehalten sein.

Auflösung
Geregelt sollte auch sein, wie die Auflösung des Vereins beschlossen wird und an wen die verbleibenden Mittel gehen.

Wann gibt es eine Vereinsversammlung?

Üblicherweise gibt es eine Versammlung pro Jahr. Die Statuten legen dies fest. Der Vorstand ruft die Versammlung ein. Wichtig ist, dass die Mitglieder wissen, wann und wo diese stattfindet und welche Themen sie dort erwarten.

Die Versammlung der Vereinsmitglieder ist das oberste Organ. Sie wählt den Vorstand und andere Organe. Jedes Mitglied hat dasselbe Stimmrecht, Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.

Wie eröffnet man ein Vereinskonto?

Sobald finanzielle Mittel wie z.B. Mitgliederbeiträge, Spenden, Billetverkäufe usw. in die Vereinskasse fliessen, braucht es ein Vereinskonto. Die Bank braucht für die Eröffnung eines solchen Kontos folgende Unterlagen:
- eine Kontaktperson
- eine Kontaktadresse
- eine Kopie der Vereinsstatuten
- einen Protokoll-Auszug über die zeichnungsberechtigten Vertreter

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Wie kann ein neues Mitglied aufgenommen werden?

Ein neues Mitglied kann, sofern die Statuten dies nicht anders vorschreiben, jederzeit einem Verein beitreten.

Was, wenn ein Mitglied austreten will?

Jedes Mitglied kann von Gesetzes wegen per Ende Kalenderjahr aus dem Verein austreten. Den Austritt muss es dabei mit einer halbjährigen Frist ankündigen. Ist eine Verwaltungsperiode durch die Statuten vorgesehen, kann der Austritt auf das Ende dieser Periode erfolgen.

Kann ein Mitglied vom Verein ausgeschlossen werden?

Die Statuten geben vor, aus welchen Gründen ein Mitglied ausgeschlossen werden kann. Sie können auch vorgeben, dass ein Mitglied ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden darf. Sofern die Statuten diesbezüglich keine Vorschriften enthalten, kann der Ausschluss nur durch den Vereinsbeschluss und aus wichtigen Gründen geschehen.

Wie kann ein Verein aufgelöst werden?

Ein Verein kann jederzeit durch den Vereinsbeschluss aufgelöst werden. Nach dem Gesetz bedarf dieser Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Zahlungsunfähigkeit des Vereins oder wenn der Vorstand statutengemäss nicht mehr bestellt werden kann, kann der Verein durch das Gericht aufgelöst werden. Die Bestimmungen der Statuten dürfen den im ZGB festgehaltenen Vorschriften nicht widersprechen. Fehlen in den Statuten Angaben zur Organisation, treten automatisch die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches in Kraft. Der in den Statuten genannte Vereinszweck kann nur durch einen einstimmigen Beschluss aller Vereinsmitglieder geändert werden (Art. 74)

Alle Angaben ohne Gewähr.