Jagdgesellschaft Villmergen-Hilfikon
Die Jäger führen einen im aargauischen Jagdgesetz definierten Auftrag aus. Dieser verlangt den Wildbestand zu erhalten und soweit notwendig zu fördern. Ferner muss der Bestand den örtlichen Verhältnissen angepasst sein, weshalb der Kanton auch bestimmt, wie viele Rehe die Jäger jährlich schiessen müssen.
Grundsätzlich hat die Jagd im Dienste von Hege und Pflege des Wildes zu stehen.
Kontakt
- Name: Niklaus Bürgisser
- Funktion: Präsident
- Adresse: Obermattenweg 14
- PLZ / Ort: 5610 Wohlen
- Telefon: 056 622 18 54