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Kapellenverein Böttstein

Der Römisch- Katholische Kapellenverein wurde im Jahre 1935 gegründet und übernahm die Schlosskapelle Böttstein zu Eigentum.

Der Zweck des Vereins ist nachfolgend in einem Statutenauszug wiedergeben.

Der Römisch-Katholische Kapellenverein hat den Zweck, die Finanzierung und den Unterhalt der Kapelle Böttstein und deren Einrichtungen sicher zu stellen. Zu diesem Zwecke übernimmt der Verein unter anderem folgende Vermögenswerte, Rechte und Pflichten:

- Die unter Denkmalschutz stehende Kapelle,Gebäude Nr. 30 zum Zwecke des Unterhalts derselben und zur Abhaltung von Gottesdiensten
- Das Kaplaneihaus, Gebäude Nr. 31
- Die «Kapelle zum guten Rate Mariä» beim Chänebühl
- Das Aktivvermögen zu erhalten und zu äufnen

Mitglied des Kapellenvereins können alle EinwohnerInnen, ehemalige EinwohnerInnen und OrtsbürgerInnen der Gemeinde Böttstein werden, die einer christlichen Kirche angehören.

 

Kontakt