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Altstadtwohnen Solothurn

Art.1 - Name und Sitz Unter dem Namen „Verein Alstadtwohnen Solothurn“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in (der Altstadt) Solothurn. Art.2 - Zweck Der Verein bezweckt die Solothurner Altstadt als Wohnquartier zu fördern. Dabei setzte er sich für - eine gute Wohn- und Lebensqualität, - die Erhaltung der historischen Bausubstanz, - für ein vielfältiges Wohnangebot für alle Altersgruppen und Lebensformen ein und - für die Kommunikation/Vernetzung der Altstadtbewohner/innen bzw. der Altstadthaus-Besitzer/innen. Er vertritt insbesondere die Interessen der - Altstadtbewohnenden Mitglieder und der - AltstadthauseigentümerInnen, welche ihre Liegenschaft(en) als Wohnhäuser einsetzen, erhalten, unterhalten und entwickeln. Und vertritt diese gegenüber den Behörden.

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